Hallo zusammen,
ich bin bei einer Sache etwas ratlos und hoffe auf euer Wissen. Folgener Sachverhalt:
Krankenhaus macht Kosten gegen Versicherung geltend für Patientenaufenthalte (ca. 100 Verfahren). RA vertritt Krankenhaus, gibt die Sache aber im Verfahren an andren RA ab. Nun macht er seine Kosten nach § 11 RVG gegen Auftraggeber geltend. Er verlangt jeweils (also in allen Verfahren) eine 1,3 VG und 1,2 TG. Beklagte wendet ein, das TG nicht entstanden ist (womit sie auch recht hat). Gericht fertigt KfB und setzt TG nicht fest. In Einverständnis mit dem RA wird nur ein KfB in einer Sache gefertigt (dem RA wird ja klar sein, dass in allen Verfahren keine TG festgesetzt werden wird). Auftraggeber soll Rechnungen des RA so zahlen. Macht er auch, aber nur in dem Verfahren mit dem Beschluss zahlt er auch die Zinsen. RA verlangt in allen Verfahren Zinsen. Neuer RA von Auftraggeber bzw. Klägerin ist genervt und meint "der Bogen solle nicht überspannt werden".
Was mache ich jetzt mit den Zinsen. Soll der RA die bekommen bzw. hat er einen Anspruch und ich mache jetzt für die Zinsen jeweils einen KfB? Oder bekommt er keine Zinsen?
Ich hoffe ich habe den Sachverhalt einigermaßen verständlich wiedergegeben