Mahlzeit aus der Inso.
Die Frage ist hier im konkreten Fall an sich durch, interessiert mich aber trotzdem. Die InsO sieht den Tod des Insolvenzverwalters nicht vor. Insbesondere hat der Abwickler nach § 55 BRAO keine Befugnisse hinsichtlich der Insolvenzverfahren (die Insolvenzverwaltung unterliegt nicht der BRAO und ist daher auch nicht von der Tätigkeit des Abwicklers eingeschlossen).
Sowas kann ja aber alles nicht zum ersten Mal vorgekommen sein. Im Insobereich ist hier noch vieles unklar, aber ich denke, dass es auch schon verstorbene Betreuer gegeben haben wird. Das erscheint durchaus vergleichbar (keine originär rechtsanwaltliche Tätigkeit).
Wer hat denn nach dem Tod des Betreuers Zugriff auf dessen Akten?