Hallo
Ich habe da einen ziemlich großen Fall und Fragen bzgl. Familiengerichtlichen Genehmigungen.
2 minderjährige Kinder sollen
- unentgeltlich KG-Anteile erhalten (Einlage voll einbezahlt und keine Rückzahlung)
- unentgeltlich GmbH-Anteile erhalten (Einlage voll einbezahlt und keine Rückzahlung)
- unentgeltlich eine Beteiligung an einer stillen Gesellschaft erhalten (Einlage voll einbezahlt und keine Rückzahlung)
=> § 1822 Nr. 3 BGB für die oberen 3 Punkte????
- Errichtung der Handelsregisteranmeldung (Übertragung KG-Anteile, GmbH-Anteile)
- Erreichtung einer reinen Innen-GbR für die Stimmrechtsvereinbarung, ohne Gesellschaftsvermögen und somit Haftungsrisiko
ausgeschlossen
- Wahl eines Stammesvertreters für die Innen-GbR
- Abschluss einer Handelsregistervollmacht für zukünftige Veränderungen
Bei allen Punkte soll der Ergänzungspfleger bzw. die zwei Ergänungspfleger mitwirken.
Meine Frage ist, ob ich für diese Punkte jeweils Familiengerichtliche Genehmigungen benötige und wenn ja welche für jede einzelnen Punkt? Ich bin mir nicht sicher, ob ich für die Handelsregisteranmeldung / Vollmacht fam. Genehmigungen benötige?
Vielen Dank für die Hilfe