Bitte eines Rechtsanwalts auf Musterausgleichung

  • habe hier die bitte eines anwalts eine musterausgleichung vorzunehmen. hintergrund ist, dass die beiden parteien sich einigen und daher eben wissen wollen, was bei berücksichtigung von den gerichtskosten (und anwaltskosten) dann am ende bei einer gewissen quote rauskommt.
    ich hatte so nen fall bisher noch nicht und der richter will wissen, ob solch eine musterausgleichung geht. hätte jetzt mal gesagt, dass man dies (ohne inhaltliche prüfung der kostenpositionen) als reinen und unverbindlichen service machen könnte. oder seht ihr das anders?
    im grunde können die parteien sich ja selbst gedanken machen, was am ende in etwa zahlenmäßig heraus kommt. wegen den gerichtskosten könnten sie hier anfragen, was wieviel gekostet hat...
    stehe dem deshalb ablehnend gegenüber.

  • Ich hatte mal eine Kollegin, die hat solche Berechnungen für die Parteien gemacht. Ich selbst hatte so einen Fall noch nicht, sehe aber keinen Grund, warum die Parteien das nicht selbst machen können sollten. So schwer ist das nicht. Vor allem, wenn eine Einigung im Raum steht, sich die Parteien also grundsätzlich einig sind und sich nicht unversöhlich gegenüber stehen.
    Ich würde es daher auch nicht machen, es sei denn die Parteien tragen mir dezidiert vor, warum sie es nicht selbst machen können.

  • Zitat von P.;838821[size=12

    . Ich selbst hatte so einen Fall noch nicht, sehe aber keinen Grund, warum die Parteien das nicht selbst machen können sollten.[/SIZE]

    Die Parteien selbst haben keine Ahnung. Und ihre anwaltlichen Vertreter auch nicht. Aber vielleicht könnte man ja mal die ReNo fragen. :D

  • Man wird das im Interesse einer gütlichen Einigung unter richterunterstützende Tätigkeit packen können, wobei der Service wegen bestehender Unwägbarkeiten unverbindlich bliebe.

    Einmal editiert, zuletzt von Little Steven (13. November 2012 um 11:00)

  • habe hier die bitte eines anwalts eine musterausgleichung vorzunehmen. hintergrund ist, dass die beiden parteien sich einigen und daher eben wissen wollen, was bei berücksichtigung von den gerichtskosten (und anwaltskosten) dann am ende bei einer gewissen quote rauskommt.


    Was zahlt der Anwalt denn? :D
    Wenn kein Kostenfestsetzungsantrag gestellt ist, bist du nicht verpflichtet, was zu berechnen.
    Wenn es aber einigermaßen überblickbar ist, würde ich es vermutlich mal durchrechnen und hinschicken, aber mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass keine Haftung für die Richtigkeit übernommen wird.


  • Was zahlt der Anwalt denn? :D
    Wenn kein Kostenfestsetzungsantrag gestellt ist, bist du nicht verpflichtet, was zu berechnen.
    Wenn es aber einigermaßen überblickbar ist, würde ich es vermutlich mal durchrechnen und hinschicken, aber mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass keine Haftung für die Richtigkeit übernommen wird.

    Hihi, das war auch mein erster Gedanke. Musterrechnungen nur gegen Vorkasse. :wechlach:

    Ich hatte so einen Fall bislang auch nicht. Dass RA samt ReNo aber auch so gar keine Ahnung haben, will mir nicht in den Kopf. Schließlich haben die für ihre Mandanten auch ergangene KFB zu prüfen.


  • Was zahlt der Anwalt denn? :D
    Wenn kein Kostenfestsetzungsantrag gestellt ist, bist du nicht verpflichtet, was zu berechnen.
    Wenn es aber einigermaßen überblickbar ist, würde ich es vermutlich mal durchrechnen und hinschicken, aber mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass keine Haftung für die Richtigkeit übernommen wird.

    Hihi, das war auch mein erster Gedanke. Musterrechnungen nur gegen Vorkasse. :wechlach:

    Ich hatte so einen Fall bislang auch nicht. Dass RA samt ReNo aber auch so gar keine Ahnung haben, will mir nicht in den Kopf. Schließlich haben die für ihre Mandanten auch ergangene KFB zu prüfen.

    Es bleibt nur unbekannt, ob sie dies auch tun.

    Ich finde die Anfrage persönlich eher peinlich für den RA.
    Mindestens im Handbuch der ReFa steht was zur Kostenausgleichung und wenn nicht gerade noch Drittwiderbeklagte, Teilquoten oder sonstwas drin sind, sollte er bzw. seine Mitarbeiterin das selbst rechnen können. Wenn ich so eine Anfrage hier sehen würde, wäre für mich fremdschämen angesagt.

  • Wehret den Anfängen!

    Warum? Man kann/darf das doch auch als (erwünschten) Beitrag des Richters zur gütlichen Streitbeilegung nach Zuarbeit durch den angesprochenen Rechtspfleger im Sinne von z.B. § 278 ZPO bewerten. Was sollte daran falsch oder schlimmer noch verwerflich sein? Kann man sich dem ernsthaft verweigern und ggf. sollte man? Ich meine nein.
    Peinlich finde ich das Ansinnen ebenfalls nicht, weil in den Kosten und der Vereinbarung über die Kostentragung durchaus Unwägbarkeiten liegen. Auch im Rahmen der etablierten gerichtlichen Mediationsverfahren ist die Klärung von Kostenfragen nicht unüblich.

  • Wer will und die Zeit hat, kann es ja machen. Jeder nach seinem Gusto. Ich habe ebenfalls auch ohne so etwas genug zu tun!

  • Wer will und die Zeit hat, kann es ja machen. Jeder nach seinem Gusto. Ich habe ebenfalls auch ohne so etwas genug zu tun!

    :troest: Eine grundsätzlich vorhandene und im Forum wohl nicht immer und ausschließlich auf die Freizeit beschränkte zeitintensiv vorgelebte Hilfsbereitschaft muss sich nicht auf dieses beschränken. Vielleicht findet sich dazu ja sogar etwas im RPflG oder an anderer Stelle. Werde mal stöbern.

  • Zusatzaufgaben, so hört man immer, sollen ja die "Karriere"-Chancen erhöhen (:wechlach:).
    Vllt. solltest Du Nachhilfestunden für RAe geben? :teufel:

  • Ohne dem Threadstarter zu nahe treten zu wollen, möchte ich anmerken, dass man das innerhalb der für die Klärung der Frage, ob man das machen darf/kann/muss/soll, investierten Zeit sicherlich einmal überschlägig hätte durchrechnen und dem anfragenden Rechtsanwalt freundlicherweise mitteilen können. :wechlach:

    Mir ist natürlich klar, dass viele hier postende User den Kontakt mit Rechtsanwälten als Kampf und Konfrontation sehen, um ihnen zu zeigen, wo der Hammer hängt. :wechlach:


  • Mir ist natürlich klar, dass viele hier postende User den Kontakt mit Rechtsanwälten als Kampf und Konfrontation sehen, um ihnen zu zeigen, wo der Hammer hängt. :wechlach:


    Unsinn, ich sehe RAs nicht als Feind, Gegner oder sonstiges an. Es kann nur nicht sein, dass wir deren Aufgaben machen - und sollte sich das rumsprechen, kommen sie alle an.

  • :daumenrau
    Einen Entwurf der Kostenausgleichung ( von Muster möchte hier gar nicht sprechen ) kann es allenfalls auf der Grundlage von § 139 ZPO während eines beantragten Festsetzungsverfahrens geben.

  • zu post nr. 15 (bin des korrekten zitierens hier im forum leider nicht mächtig)
    die investierte zeit für dieses thema betrug lediglich zwei minuten, was auch mit der formulierung des anfangsbeitrags zusammenhängt. bei "wichtigen" dingen gebe ich mir mehr mühe, soviel zur allgemeinen erläuterung.
    im übrigen war die vfg. zu der angelegenheit nach kurzem überdenken bereits geschrieben. es ging mir lediglich darum zu erfahren, ob solch ein fall bei anderen mit der kostenfestsetzung betrauten personen bereits einmal vorgekommen und wie allgemein die stimmungslage zu solch einer bitte ist. zum meinungs- und erfahrungsaustausch dient ja schließlich ein forum wie das hier vorliegende.
    wenn man sich dann aber, ohne dem poster zu nr. 15 zu nahe treten zu wollen, bereits für die nutzung rechtfertigen muss, kann der admin den laden gleich dicht machen. auch scheint es mir so als würden gewisse leute, ebenfalls ohne dem poster zu nr. 15 zu nahe treten zu wollen, gerne und bei möglichst vielen gelegenheiten andere personen kritisieren. so zumindest musste ich dies bereits beim täglichen verfolgen verschiedenster diskussionen lesen, ohne dabei selbst beteiligt zu sein.
    im übrigen sei abschließend mitgeteilt, dass ich rechtsanwälte nicht als kontrahenten bzw. gegenspieler ansehe und bisher bereits mehrfach bereit war, in rechtlichen dingen (auch außerhalb der kostenfestsetzung) eine hilfestellung zu geben, die sogar meist über den erlaubten rahmen hinaus erfolgte.

  • auch scheint es mir so als würden gewisse leute, ebenfalls ohne dem poster zu nr. 15 zu nahe treten zu wollen, gerne und bei möglichst vielen gelegenheiten andere personen kritisieren. so zumindest musste ich dies bereits beim täglichen verfolgen verschiedenster diskussionen lesen, ohne dabei selbst beteiligt zu sein.

    :eek: Ist der User oL ( unter anderem Gewand ) wieder aufgetaucht ?

    Gut, das können jüngere Forianer nicht wissen.;)

  • :eek: Ist der User oL ( unter anderem Gewand ) wieder aufgetaucht ?

    :wechlach::daumenrau

    Zu der Zuschrift von Impi85: Mir ist vollkommen klar, dass ich hier permanent anecke. Das juckt mich nicht ansatzweise. Ich finde die Bandbreite der Reaktionen allerdings sehr interessant. Was ich schreibe, ist mitunter sicherlich gezielte Provokation, allerdings ist manches von den Antworten mitunter sicherlich auch Zeichen fehlender Kritikfähigkeit. Gelegentlich - losgelöst von der Ausgangsfrage dieses Threads - habe ich hier nämlich den Eindruck, dass Postings in der Erwartung getätigt werden, dass es Zustimmung zur eigenen Meinung hageln möge. Ich sage auch im realen Leben sehr deutlich meine Sicht der Dinge, da bin ich dafür nur noch nie so merkwürdig angegangen worden, wie es hier mitunter der Fall ist.

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