Festsetzung Gerichtskosten - Quotelung/Vorschüsse

  • Ich stehe grade etwas auf dem Schlauch bei einer Festsetzung von Gerichtskosten:

    Die Grundentscheidung besagt:
    Von den Gerichtskosten tragen die Beklagten gesamtschuldnerisch 57%, der Beklagte Ziff. 16 trägt die übrigen 43 %.

    Eigentlich ja nicht schwer, aber jetzt sind natürlich verschiedene GK-Borschüsse geleistet worden:

    Entstandene Gerichtskosten 1.906,00 Euro

    Vorschuss der Kläger: 3.468,00 €
    Vorschuss Beklagter Ziff. 16: 864,00 €

    In der Schlusskostenrechnung wurde der Bekl. Ziff. 16 als Kostenschuldner angegeben.

    Auf ihn wurden vom Kläger noch 1.042,00 € verrechnet, den Rest von 2.426,00 € hat der Kläger zurück erhalten.

    Der Kläger möchte jetzt natürlich aus die GK festgesetzt haben und ich scheitere daran, wie ich mit den Vorschüssen etc. umgehen soll.

    Grundsätzlich würde ich zwei KFB machen.
    Einen über 57 % gegen die Beklagten als Gesamtschuldner und einen über 43% gegen den Bekl. Ziff. 16.

    Aber nehme ich jetzt einfach die 1.042,00 Euro die verrechnet wurden und teil die 57 zu 43 auf, oder muss ich die Vorschüsse mit reinrechnen und wenn ja wie?

    Komme mir grade bissl doof vor, aber ich hoffe der Sachverhalt ist verständlich und ihr könnt mir helfen…

  • Ich würde die 1.042,00 € gegen die Beklagten als GS festsetzen.
    Der Bekl. Ziff. 16 hat ja schon mehr als seinen Anteil (819,58 €) als Vorschuss eingezahlt.
    Die Verrechnung fand also nur auf die übrigen 57 % statt.

  • Du machst doch die Ausgleichung nicht etwa ohne Vorliegen der GKR? Aus dieser müsste sich genau ergeben, welcher Teil des Klägervorschusses auf wen verrechnet worden ist.

  • Ich würde die 1.042,00 € gegen die Beklagten als GS festsetzen.
    Der Bekl. Ziff. 16 hat ja schon mehr als seinen Anteil (819,58 €) als Vorschuss eingezahlt.
    Die Verrechnung fand also nur auf die übrigen 57 % statt.

    :daumenrau Ich würde es auch so machen.

  • Ja also die Schlusskostenrechnung liegt mir ja vor. Meiner Meinung nach ist sie nur etwas unglücklich oder gar falsch gelöst.

    Wie gesagt:
    Entstandene Gerichtskosten 1.906,00 Euro

    Vorschuss der Kläger: 3.468,00 €
    Vorschuss Beklagter Ziff. 16: 864,00 €

    nur der Bekl. Ziff. 16 als Kostenschuldner angegeben, anstatt 57% alle Bekl und 43 % nur Bekl. Ziff 16.

    Und statt wenigens vom Klägervorschuss 57% auf alle Beklagten zu verrechnen und dem Bekl. Ziff 16 einen Teil von seinem Vorschuss zurück zu erstatten, hat man eben nur 1.042,00 auf den Bekl. 16 verrechnet und den Rest an den Kläger rückerstattet.

    Könnte es sein, dass die SKR falsch ist?

  • Nach der Auffassung meines OLG (Ffm) ist der Rechtspfleger an die GKR gebunden. Wenn Du der Meinung bist, dass sie falsch ist, solltest Du mit dem KB sprechen. Sollte er sie nicht berichtigen, würde ich so festsetzen, wie in der GKR angegeben, eine Abweichung davon ist laut meines OLG nicht möglich.
    Sollte eine Partei dann RM einlegen, würde es sich um eine Erinnerung gegen die GKR handeln, mit der Du ebenfalls nichts zu tun hast.

  • Die GK-Rechnung könnte so aussehen:

    Beklagter zu 16) trägt 43 % mit 819,58 €
    abzüglich gez. 864,00 €
    Überschuss 44,42 €

    alle Beklagte zusammen tragen 57 % mit 1.086,42 €
    abzgl. vom Kläger gez. 3.468,00 €
    2.381,58 €
    abzgl. Überschuss des Bekl. zu 16) aufgrund Haftung 44,42 €
    Überschuss 2.426,00 €

    Überschuss ist an den Kläger bzw. Vertreter zu erstatten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!