Hallo, ich bin leider in der ZV nicht so bewandert und habe ein Problem. In abt. II steht ein erstrangiges Wegerecht für das Nachbargrundstück. Die ZV betreibt die Gemeinde wg. öffentlicher Forderungen. die nachrangige Gläubigerin ist der ZV beigetreten. Meine Frage wäre, bleibt das Wegerecht im Grundbuch bestehen trotz des Vorrechts der Gemeinde gem. § 10 I Nr. 3 ZVG? Oder fällt das Wegerecht auch in das geringste Gebot ?
Danke