Hallo liebe Kollegen,
ich hätte folgendes Problem.
Erwerben will eine GbR, welche sich im Kaufvertrag mit der Formulierung "Es verkauft X an die hiermit neu gegründete gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Namen XXX und Sitz in XStadt, bestehend aus: 1, 2, 3, 4 und 5" gründet.
Weiterhin wird zwei Mitarbeitern des Notariats später im Vertrag Vollmacht erteilt "sämtliche Erklärungen zur Durchführung oder Änderung dieser Urkunde, insbesondere gegenüber dem Grundbuchamt, abzugeben und entgegenzunehmen ..."
Nach dem Kaufvertrag (aber vor der Eintragung) soll nun 6. als weitere Gesellschafterin zur GbR stoßen. Dies geschieht in einer Urkunde, in welcher 6. und für die übrigen Gesellschafter ein Mitarbeiter des Notariats auftritt.
Der Notar stellt sich nun auf den Standpunkt, dass dies von der Vollmacht umfasst sei, da es sich um eine Änderung der Kaufvertragsurkunde handelt.
Mir hingegen kommt das reichlich merkwürdig vor. Es verändern sich durch diese Änderung ja im Endeffekt die Berechtigten, sodass es mir nicht von der Vollmacht gedeckt erscheint. Folglich bräuchte ich die zustimmung zur Vertragsänderung von allen Gesellschaftern der GbR oder etwa nicht?
LG juni:)