Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage.
Folgender Fall:
- Inkasso- Unternehmen beantragt für den Antragsteller einen Mahnbescheid
- gegen diesen wird Widerspruch durch den Antragsgegner eingelegt
- sodann bestellt sich für den Antragsteller ein Rechtsanwalt und beantragt die Durchführung des streitigen Verfahrens
- im streitigen Verfahren werden durch Urteil die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner auferlegt
- nun erfolgt KFA des Antragsteller-Vertreters. Bzgl. des Mahnverfahrens macht er 25,00 € für das Inkasso-Unternehmen (§ 4 RDGED) und für sich die VV 3305 RVG geltend
Nun zu meiner Frage: Ist für den Rechtsanwalt die Gebühr VV 3305 RVG überhaupt entstanden?