Hallo liebe Forumgemeinde,
ich habe ein Grundbuch vorliegen, in dem als Eigentümer 4 Personen (natürliche und juristische) "zur gesamten Hand" eingetragen sind. Gebucht ist ein ehemaliges Wegeflurstück.
Laut meinen Recherchen gibt es (nur) drei Formen der Gesamthandsgemeinschaft: Erbengemeinschaft, Gütergemeinschaft, Personengesellschaften.
Muss es sich demnach um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit all den rechtlichen Konsequenzen handeln? Ist "zur gesamten Hand" nur eine frühere Eintragungsform?
Die Frage ist relevant für die weitere Behandlung im Flurbereinigungsverfahren.
Danke!!
Flurbereiniger