Hallo,
habe hier folgendes Begehren:
Schuldnerin beantragt Aufhebung des Versteigerungstermins nach §765 a wegen Krebs im Endstadium. Die Voraussetzungen sehe ich als gegeben an, insbesondere ist nach mdl. Facharztaussage noch eine Rückkehr in das Haus möglich. Kann ich diesen Antrag als Antrag auf einstweilige Einstellung mit folgender Terminsaufhebung auslegen oder ist Terminsaufhebung auch isoliert als Maßnahme nach § 765 a ohne Einstellung möglich? Ggfls. müsste die Schuldnerin dann noch ihren Antrag um die einstweilige Einstellung erweitern.
Zweites Problem ist, sofern ich dann auf die Dauer von 6 Monaten einstelle (was ich vorliegend tun würde) und die Schuldnerin sollte dann versterben, kann ich dann den Beschluss aufheben? Die Grundlage für § 765 a ist ja dann entzogen ?!
Für Anregungen wäre ich dankbar!