Hallo liebe Foris!
Ich habe hier eine Akte liegen, die mir wirklich Kopfzerbrechen bereitet... Es geht um Folgendes:
Im Kaufvertrag wird der lastenfreie Übergang des Eigentums vereinbart. In Abt. III stehen 3 GS (III/3,4,5), für die auch gleich im Vertrag die Löschung beantragt und bewilligt wird.
Der Notar reicht den Kaufvertrag ein mit dem Antrag, das Eigentum umzuschreiben und die GS III/5 zu löschen. Weiterhin erfolgt der Hinweis, dass die GS III/3 und 4 noch nicht gelöscht werden können (Briefe sind weg) und deshalb derzeit übernommen werden; eine entsprechende Löschung würde später erfolgen.
Meines Erachtens nach müssen doch die Käufer jetzt die Übernahme der beiden Rechte erklären, oder? Ich habe gestern mit einer Kollegin gesprochen, die war der gleichen Meinung. Also hab ich dann im Notariat angerufen, um die Sache zu klären. Von dort aus bekam ich die Antwort, dass der Notar das darf und ich das Eigentum - unter Übernahme der beiden GS - umschreiben kann. Schließlich ist er ja gem. Kaufvertrag bevollmächtigt, Anträge auch einzeln zu stellen.
Jetzt bin ich verwirrt. Sorry, wenn es für das "Problem" eine ganz sipmle Lösung gibt und ich einfach nur auf dem Schlauch stehe. Als Newbie im GB bin ich mir teilweise noch nicht so sicher...
Liebe Grüße