Eintragung Verfügungsverbot § 52 Flurbereinigungsgesetz am Miteigentumsanteil

  • Hallo Forumgemeinde,

    ich habe ein Grundbuch vorliegen, in dem als Eigentümer 4 Personen (natürliche und juristische) "zur gesamten Hand" eingetragen sind. Siehe auch mein anderer Thread: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?64315

    Einer der eingetragenen Miteigentümer will für seinen "Teil" einen Landverzicht nach § 52 Flurbereinigungsgesetz zugunsten eines Dritten erklären.

    Würdet ihr das Verfügungsverbot, lastend an dem Miteigentumsanteil, eintragen?

    Danke!!

    Flurbereiniger

  • Schwierig, da es genaugenommen noch gar keinen Miteigentumsanteil gibt. Warum belegst du nicht das ganze Grundstück bis zur Klärung mit dem Verfügungsverbot?

  • Weil ich mir dessen nicht bewusst bin/war, dass das geht. Das Verfügungsverbot würde ja dann auch gegen die anderen Miteigentümer wirken, die (noch) keinen Landverzicht erklärt haben. Kein Problem? Ihr würdet, sofern wir darum ersuchen, dies eintragen?

  • Wenn man weiterhin von einer GbR ausgeht, wird die Eintragung nicht möglich sein. Der Gutglaubensschutz betrifft beim Anteil die Gesellschafterstellung und damit die Befugnis zur organschaftlichen Vertretung (vgl. § 899a BGB). Anders als z.B. bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ändert sich die Vertretungs- und Verwaltungsbefugnis durch das Verfügungsverbot nach § 52 FlurbG nicht. Und die Verfügungsbefugnis der GbR bleibt ohnehin erhalten. Sinnvoll wäre es m.E. auch, zunächst die Eigentumsverhältnisse zu klären. Selbst wenn man insofern zur Auslegung im Sinne einer GbR kommt, ist das eingetragene Berechtigtenverhältnis (§ 47 GBO), so wie es derzeit gefasst ist, nicht richtig.

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