Hallo Forumgemeinde,
ich habe ein Grundbuch vorliegen, in dem als Eigentümer 4 Personen (natürliche und juristische) "zur gesamten Hand" eingetragen sind. Siehe auch mein anderer Thread: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?64315
Einer der eingetragenen Miteigentümer will für seinen "Teil" einen Landverzicht nach § 52 Flurbereinigungsgesetz zugunsten eines Dritten erklären.
Würdet ihr das Verfügungsverbot, lastend an dem Miteigentumsanteil, eintragen?
Danke!!
Flurbereiniger