Guten Morgen zusammen!
Hat jemand eine Idee, welche Kosten erstattungsfähig sind, wenn mehrere Kläger aus dem Ausland kommen?
Kläger 1 kommt aus England
Kläger 2 aus Frankreich
Beantragt sind die Kosten für einen Verkehrsanwalt in Italien und Reisekosten für den Hauptbevollmächtigten, der seinen Sitz aber nicht am Prozessort hat.
Ich tendiere dazu, die Kosten für den Verkehrsanwalt festzusetzen. Schließlich wäre es teurer gewesen, hätte jeder seinen eigenen Rechtsanwalt genommen und irgendwie abstimmen müssen sich die Parteien ja.
Unsicher bin ich mir dabei, ob sich die Klagepartei nicht einen Rechtsanwalt am Prozessort hätte nehmen können um die zusätzlichen Reisekosten einzusparen.