Hallo zusammen,
über die Suchfunktion habe ich nichts gefunden, daher hoffe ich auf Eure Hilfe:
Der Gutachter ermittelt des Bodenwert eines Grundstücks mit 390.000,00 EUR.
Die Abbruchkosten der hierauf befindlichen Immobilie: 450.000,00 EUR
Ergebnis seines Gutachtens: ich zitiere: "kein Verkehrswert" Und nun?
Schreibt Ihr in Eure Verkehrswertfestsetzungsbeschlüsse rein: "Wird kein Verkehrswert festgesetzt?"
In einem weiteren Schreiben führt der Gutachter weiter aus, dass es seiner Meinung nach grob fehlerhaft wäre, den Verkehrswert mit 0,00 EUR zu beziffern, weil kein vernünftiger Mensch dieses Objekt für 0,00 EUR erwerben würde.
Mich würde interessieren wie andere Kollegen mit dieser Konstellation umgehen und ob es möglicherweise zu diesem Thema Entscheidungen gibt, die ich nicht kenne.
Danke!