Hallo,
ich bräuchte mal ein paar weitere Meinungen zu meinem Sachverhalt:
Meiner Betreuten wurde laut Testament folgendes Vermächtnis zugedacht:
a) der Hausrat und die persönlichen Gegenstände
b) ein lebenslanges Nießbrauchsrecht an der Wohnung.
Mir liegt nun die Ausschlagung des Vermächtnisses über das lebenslange Nießbrauchsrecht zur betreuungsrichtlichen Genehmigung vor.
Meine Frage: Ist es möglich, nur das Vermächtnis zu b) auszuschlagen?
Nach § 1950 BGB, der auch für die Ausschlagung von Vermächtnissen greift, kann die Ausschlagung nicht auf einen Teil der Erbschaft beschränkt werden.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!!