Familiengerichtliche Genehmigungen (KG, GmbH, GbR, atypisch stille Beteiligung)

  • Ich brauch mal eure Hilfe!:gruebel:

    2 minderjährige Kinder => es wurden 2 Ergänzungspfleger bestellt (RA und Steuerberater)

    Wirkungskreis:
    - Abschluss eines notariellen Kommanditanteilsschenkungs- und Übertragungsvertrags;
    - Abschluss eines notariellen GmbH-Anteilsschenkungs- und Übertragungsvertrags;
    - Abschluss eines notariellen Schenkungsvertrags an einer atypisch stillen Beteiligung;
    - notarielle Errichtung und Eintritt einer Innen-GbR ohne Gesellschaftsvermögen für die Stimmrechtsvereinbarung
    (sowie Benennung eines Stammesvertreters);
    - Beteiligung an den Handelsregisteranmeldungen, die auf die Eintragung der oben genannten Verträge gerichtet sind;
    - Erteilung einer Handelsreigstervollmacht für zukünftige Änderungen


    => Jetzt kam ich als Rpflin als Familiengericht und hab den Fall übernommen. :eek:


    So, ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich auch für alle Punkte eine fam. Genehmigung benötige und ob ich diese Genehmigungen alle seperat mache (also für jeden Punkt einen eigenen Beschluss)?

    Ich denke fast, dass ich jeden Punkt bis auf die Handelsregisteranmeldungen genehmigen muss oder?
    => dann Negativattest?

    Dann noch was, macht ihr bei fam. Genehmigungen immer eine ausführliche Begründung mit Paragraphen oder haltet ihr es lieber kurz, damit es nicht schnell angreifbar bzw. §§ auch andere möglich sind?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, wäre toll!!! DANKE :daumenrau

  • Klingt irgendwie verdammt ähnlich , wie das Thema hier :
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…macht-anmeldung

    Macht mich irgendwie stutzig.:confused:

    Im übrigen:

    1.) Steuerberater als Ergänzungspfleger ist ein No-go.:daumenrun

    2.) Maßgeblich für den Umfang der Begründungspflicht ist die Erkennbarkeit für die Beteiligten , welche tatsächlichen Fest-
    stellungen und rechtl. Erwägungen für die Entscheidung relevant waren.
    Zu kurz darf es also auch nicht sein wie z.B. : "Die Entscheidung entspricht dem Kindeswohl"
    Richtig wäre : "Die Entscheidung entspricht dem Kindeswohl aus folgenden Gründen: ......( to be done )

  • Ich würde wohl für jede Urkunde bzw. jeden Vertrag einen gesonderten Genehmigungsbeschluss machen.

    Ob die Schenkung der stillen Beteiligung eine Genehmigung erfordert, weiß ich so jetzt nicht. Da würde ich mal bei Klüsener nachlesen.

    Für die HR-Anmeldungen und die Erteilung einer Vollmacht kann m.E. keine Genehmigung erforderlich sein, da beides keine Rechtsgeschäfte sind.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich fänds jedenfalls gescheiter, wenn das Thema von den Mods mit dem Link in #2 verknüpft werden kann.

    Meine Verwunderung über dieselbe Fallkonstellation mit anderer Fragestellung hat sich noch nicht vollständig gelegt.:gruebel:

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