• Ja, könnte auch. Dann erklärt sich natürlich 4. nicht mehr so ganz, weil G sofort Erbe wäre. Aber alles wird hier sowieso nicht stimmig. Du musst Dir vermutlich die Lösung suchen, die aus Deiner Sicht am besten passt und das meiste erklären kann ...

    Hm. Da hast Du vermutlich Recht. Und dann sollte ich noch den zuständigen Richter überzeugen. Ich würde nur ganz gern einen stimmigen Antrag aufnehmen.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • Ich würde nur ganz gern einen stimmigen Antrag aufnehmen.

    Wenn ich als Nachlassrichterin in einem solchen Fall zuständig bin, nehme ich keinen Erbscheinsantrag eines Beteiligten auf. Ich halte es nicht für sachgemäß, dass ich ihm die Argumente gebe und nachher über die Erbscheinserteilung entscheide. Nur wenn alle gleicher Ansicht sind, dann habe ich auch keine Probleme damit.

  • Alle geschilderten Abwicklungsprobleme lösen sich bei der von mir favorisierten Lösung quasi von selbst.

  • Hat mich erreicht. Und auch überzeugt. Arbeite noch an der Überzeugung des Richters, der letztlich über den Antrag entscheiden muss. D.h. Hab es ihm so vorgelegt (ich hatte ihn auf dem Weg in die Pause erwischt). Warte noch auf seine Stellungnahme und melde mich dann.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • So, hier dann jetzt das Ergebnis: Der Richter folgt dem Vorschlag. Der Freund soll kommen und den Vorerbschein beantragen, der G-Fond soll Nacherbe sein und der Rest sind Vermächtnisse.

    Dann werde ich das jetzt mal so aufnehmen!
    Vielen Dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben, hier mitzudenken! :blumen:

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

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