Hallo!
Ist eine Aufforderung zur Aufhebung des Zahlungsverbotes eine besondere Angelgenheit i S d § 18 Abs. 1 Ziff 3 RVG? Schuldner-RA fordert Gläubiger-RA auf, ein Zahlungsverbot aufzuheben, da ansonsten Rechtsbehelf eingelegt würde. Welche Gebühren fallen beim Rechtsanwalt des Gläubigers für dessen Stellungnahme an?
Grüße
Eden
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