Aufforderung zur Aufhebung des Zahlungsverbotes: besondere Angelgenheit

  • Hallo!
    Ist eine Aufforderung zur Aufhebung des Zahlungsverbotes eine besondere Angelgenheit i S d § 18 Abs. 1 Ziff 3 RVG? Schuldner-RA fordert Gläubiger-RA auf, ein Zahlungsverbot aufzuheben, da ansonsten Rechtsbehelf eingelegt würde. Welche Gebühren fallen beim Rechtsanwalt des Gläubigers für dessen Stellungnahme an?
    Grüße
    Eden

  • Es fallen beim Gläubiger-RA keine gesonderten Gebühren dafür an. Das vorläufige Zahlungsverbot ist eine Vollstreckungshandlung i. S. d. § 18 I Nr. 1 RVG. Nach § 19 II Nr. 2 RVG gehört das (angekündigte) Erinnerungsverfahren zu der Vollstreckungsmaßnahme (PfÜB), welche durch das vorläufige Zahlungsverbot vorbereitet wird, und löst daher keine gesonderten Gebühren aus. § 19 I S. 2 Nr. 2 RVG wiederum zählt die außergerichtlichen Verhandlungen zum selben gebührenrechtlichen Rechtszug. Alles in allem erhält der Gläubiger-RA nur die 0,3 VG Nr. 3309 VV, ebenso wie der Schuldner-RA.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!