Kommentare zur InsVV

  • Gibt es einen Kommentar zur InsVV, der von den Rechtspflegern als "Standard" angesehen wird?

    Allgemein, an welchem InsVV-Kommentar kann man sich für einen ordnungsgemäßen Vergütungsantrag orientieren, welcher vertritt eher abwegiges?

  • Ich finde immer noch den von Graeber: Vergütung von A-Z ganz gut. Der ist nur leider schon sehr veraltet. Und der neue von ihm versprochene läßt leider noch auf sich warten.

    Ansonsten, glaube ich, suchen auch wir nach einem guten Kommentar;).

    - Der Stephan/Riedel ist mir zu allgemein

    - Den Haarmeyer/Wutzke braucht man wohl derzeit nicht mehr erwähnen (wobei man da als IV sicherlich sehr schön Zuschläge für allerlei findet)

    - Das Lehrbuch von Keller hat mich auch nicht sehr weitergebracht

    Angenehm fallen mir des Weiteren immer wieder die InsVV-Kommentierungen im Kübler/Prütting und im Heidelberger Kommentar auf. Die nutze jedenfalls ich sehr gerne zur Hilfe. Aber wie gesagt, m:E. ist der Graeber immer noch sehr hilfreich, zumal er alphabetisch sortiert, was mal angenehm anders ist.

    Hinsichtlich etwaiger Zuschlagshöhen gibt's aber m.E. letztlich garnix. Ich finde, da wird immer nur Larifari geschrieben.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • ...so dass man doch eigentlich den Eickmann als Urgroßvater aller InsVV-Kommentare wieder entstauben könnte. Der hat nämlich noch nachgedacht, argumentiert und kommentiert und nicht nur irgendwelche Urteile abgeschrieben. (jaja, die guten alten Zeiten :))

  • Ich finde immer noch den von Graeber: Vergütung von A-Z ganz gut. Der ist nur leider schon sehr veraltet. Und der neue von ihm versprochene läßt leider noch auf sich warten.

    Graeber hat mir im Oktober erzählt, dass die neue Auflage jetzt käme.

    Mal was anderes ist der Wimmer..., Handbuch des Fachanwalts Insolvenzrecht

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich finde immer noch den von Graeber: Vergütung von A-Z ganz gut. Der ist nur leider schon sehr veraltet. Und der neue von ihm versprochene läßt leider noch auf sich warten.

    Graeber hat mir im Oktober erzählt, dass die neue Auflage jetzt käme.

    Mal was anderes ist der Wimmer..., Handbuch des Fachanwalts Insolvenzrecht

    Mir hat er das schon letztes Jahr erzählt; auch, dass er jetzt eine deadline seines Verlags habe. Vor kurzem hat er mir erzählt, es sei "nur noch" der § 11 InsVV nicht ganz fertig. Ich meine, DIE Vorschrift ist ja ein Selbstgänger, da kann es ja dann wirklich nur noch Tage dauern;)...

    Zu Wimmer kann ich nix sagen.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • ...so dass man doch eigentlich den Eickmann als Urgroßvater aller InsVV-Kommentare wieder entstauben könnte. Der hat nämlich noch nachgedacht, argumentiert und kommentiert und nicht nur irgendwelche Urteile abgeschrieben. (jaja, die guten alten Zeiten :))

    Der hatte ja den InsVV-Teil im Kübler kommentiert. das fand ich auch sehr sehr gut. Jetzt hat das aber Herr keller übernommen. Mal sehen, was dann daraus wird.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Relativ aktuell ist wohl ein Kommentar von Lorenz/Klanke (erschienen Anfang 2011, zweite Auflage angekündigt für April 13).

    Außerdem angekündigt noch für 2012 ist ein neuer InsVV-Kommentar von Leonhardt/Smid, der auf der InsVV-Kommentierung in deren InsO-Kommentar beruhen dürfte.

    Kenne ich beides nicht, hat jemand schonmal reingeschaut?

    Graeber (2005) ist ja ZAP, und bei ZAP gibt's auch ein etwas neueres Buch (2011) von Michaela Heyn, Vergütungsanträge nach der InsVV. Taugt das wohl als Kommentarersatz?

  • ...so dass man doch eigentlich den Eickmann als Urgroßvater aller InsVV-Kommentare wieder entstauben könnte. Der hat nämlich noch nachgedacht, argumentiert und kommentiert und nicht nur irgendwelche Urteile abgeschrieben. (jaja, die guten alten Zeiten :))

    Der hatte ja den InsVV-Teil im Kübler kommentiert. das fand ich auch sehr sehr gut. Jetzt hat das aber Herr keller übernommen. Mal sehen, was dann daraus wird.

    Dann bleibt es ja in der Familie...

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Dann bleibt es ja in der Familie...

    Sind die verheiratet? Oder verschwägert o.ä.? Oder meinst Du, weil sie beide an der besten Fachhochschule für Rechtspflege in Berlin ansässig waren/sind ;)?

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Dann bleibt es ja in der Familie...

    Sind die verheiratet? Oder verschwägert o.ä.? Oder meinst Du, weil sie beide an der besten Fachhochschule für Rechtspflege in Berlin ansässig waren/sind ;)?

    Ich hatte eher an Ziehsohn gedacht...

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Dann bleibt es ja in der Familie...

    Sind die verheiratet? Oder verschwägert o.ä.? Oder meinst Du, weil sie beide an der besten Fachhochschule für Rechtspflege in Berlin ansässig waren/sind ;)?

    Ich hatte eher an Ziehsohn gedacht...

    da ich Herrn Eickmann in Berlin in Grundbuch und Zwangsversteigerung und Konkurs genossen und bei ihm beide Arbeiten geschrieben habe, kann ich nur sagen, DAS wäre ich auch gerne gewesen. Der war ja sowas von genial strukturiert und durchdacht, da hat's wirklich Spaß gemacht:).

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • An der Beuth war Prof. Eickmann Dozent für ´s BGB bei den Rechts- und Notarfachwirt-Gängen.
    Herr Keller hat derzeit das Fach ZV an der Beuth am Wickel.

    Purer Zufall. ;):D

  • Dann bleibt es ja in der Familie...

    Sind die verheiratet? Oder verschwägert o.ä.? Oder meinst Du, weil sie beide an der besten Fachhochschule für Rechtspflege in Berlin ansässig waren/sind ;)?

    Ich hatte eher an Ziehsohn gedacht...

    da ich Herrn Eickmann in Berlin in Grundbuch und Zwangsversteigerung und Konkurs genossen und bei ihm beide Arbeiten geschrieben habe, kann ich nur sagen, DAS wäre ich auch gerne gewesen. Der war ja sowas von genial strukturiert und durchdacht, da hat's wirklich Spaß gemacht:).


    Das kann ich so nur bestätigen. Herr Eickmann war schon ein toller Dozent. Leider folgten ihm dann weniger gut strukturierte Professoren, bei denen man sich gefragt hat, was die sich eigentlich erlauben, eine Institution wie Herrn Eickmann ersetzen zu wollen. Ich könnte da Namen nennen ...

  • An "eingelagerten" Kommentaren würde ich noch den MünchKomm-InsO (InsVV wird dort von Dipl.Rpfl. Barbara Nowak als sehr langer Anhang zu § 65 InsO kommentiert), allerdings noch in der 2. Auflage 2007, zum Besten zu geben.

    Recht aktuell ist Madert in: Nerlich/Römermann, InsO, 24. EL 2012.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Hallo zusammen!
    Ich habe leider nicht das Vergnügen im Moment einen wirklich brauchbaren InsVV Kommentar zur Hand zu haben.
    Wir haben hier im Haus nur den Haarmeyer/Wutzke von 2007, der leider ETWAS überaltert ist...
    ansonsten haben wir online zugang zum MüKo, in den ich auch ganz gerne reinschaue!
    Allerdings wäre es mir schon lieber einen speziell und genau darauf ausgerichteten Kommentar zu haben.

    Bin jetzt über den Haarmeyer/Mock gestolpert.
    Hat den jemand? ist der gut und brauchbar?

    Und auch im übrigen: was gibt's denn sonst so in dem Bereich?, sprich was ist (im Moment) gut und brauchbar?;)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • In den Haarmeyer/Mock habe ich noch nicht reingesehen, allerdings ihn schon auszugsweise genossen, hoher Unterhaltungswert.

    Was den Rezensent in der ZInsO dazu gebracht hat, das Werk in den höchsten Tönen zu loben, hat sich mir als einfacher User nicht erschlossen. Mich beschleicht eher das Gefühl, dass es sich hierbei um eine Gefühlsbiographie der Jahre 2008 - 2013 handelt, gut zum sammeln, wenn man die anderen Ausgaben auch schon im Schrank stehen hat und auf solche Sachen steht. Würde sich gut neben meiner Prinz Eisenherz Sammlung machen. Ich warte dann mal auf die Jahre 2014 - 2019, da vielleicht ist da der Blues wieder weg, augenblicklich geht es mehr in Richtung angry old man.

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  • Graeber/Graeber habe ich nur den "einfachen" Kommentar. Den finde ich - vorneweg gesagt - klar am besten. Hat viele Verweise und erklärt vieles. Und ich finde, dass der noch relativ objektiv gestrickt ist, auch wenn man da natürlich unterschiedlicher Auffassung sein kann.

    Den Online-Kommentar haben wir nicht. Bei uns wird der leider nicht bezahlt, da er fortlaufend bezahlt werden muss.

    Im Heidelberger Kommentar findet sich zur InsVV eine Kommentierung von Keller. Die ist so für den Überblick auch nicht schlecht. Wenn man kurz und prägnant was haben will, kann man die nutzen. Wobei ich zugeben muss, dass dieser Kommentar insgesamt eh mein Lieblingswerk ist.

    Es gibt noch Riedel/Süßbauer. Der ist eigentlich nicht schlecht. Nur gucke ich da fast nie rein, weil der einfach soooo klein und niedlich ist. Der ist mir eigentlich schon zu kurz. Gerade bei den konkreten Fragen zu den Zuschlägen, Abschlägen ist da nur ein Überblick zu finden.

    Kübler die InsVV-Kommentierung finde ich auch nicht schlecht. Nur leider macht die ja nicht mehr der Urvater Eickmann. ist da nicht auch Keller? Aber die ist OK.

    Haarmeyer/Mock habe ich letzte Woche bekommen, weil ich die Kritik von Herrn Lissner mit den "nützlichen Arbeitshilfen für Praktiker" usw. in der ZinsO gelesen habe. Da dachte ich mir, ich dibbere mal sooo lange in der Verwaltung, bis die mir den einfach bestellen, nur um ihre Ruhe zu haben. Und so ist es auch geschehen.
    Ich hatte jetzt ein Problem hinsichtlich der vorläufigen Verwaltervergütung und da dachte ich mir, da gucke ich doch da mal in den § 11 InsVV rein. So, und was soll ich sagen: ca. die ersten 30 Seiten gehen darum, dass sowieso alle anderen InsVV-Kommentare von Insolvenzverwaltern "getürkt" sind und die Gerichte da schön mitspielen. Es wird ausgeführt, dass es letztlich ganz Deutschland falsch macht. Dabei werden völlig neue Berechnungsmethoden angebracht, die die einzig wahren und richtigen sind (z.B. vereinfacht gesagt: es gibt gar keine "zusätzliche" Vergütung für den vorläufigen; sondern der vorläufige kriegt 1/4 der Vergütung, der InsoVerwalter 3/4 usw.). Zu meinem Problem (Berechnungsgrundlage extrem hoch durch absonderungsrechtbelastete GS; Wie und ob überhaupt berechne ich einen irgendwie gearteten Abschlag?) stand dann da genau ein Satz. Also so ein Kommentar brauche ich persönlich nicht. Ich wollte jetzt nicht das ganze Vergütungsrecht auf die einzig richtige Vorgehensweise ;) umstellen. Weiter habe ich dann keine Lust mehr gehabt, den zu lesen. Von den "praktischen Arbeitshilfen" habe ich auch noch nix gesehen. ich dachte, da wären am Ende vielleicht irgendwelche Tabellen, Formuliereung oder wat weiss ich. Nix. Die müssen sich also in den Texten verstecken. Nunja, vielleicht nehme ich den mal mit nach Hause und lese mir den als Abendlektüre durch und weiß dann, wie die Vergütung eigentlich ab 1999 hätte ablaufen müssen. Im Moment hilft der mir aber nicht weiter.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

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