Hab mal ne ganz blöde Frage:
Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid wurde erlassen, Widerspruch, Übergang ins streitige Verfahren und dann kommt im Verfahren die Erledigterklärung (weil Zahlung o.ä.)!
Besteht der MB jetzt noch weiter? Weiß nämlich immer nie, ob ich die Verfahrensgebühr jetzt noch anrechnen muss oder nicht?![]()


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Bist jetzt bin/war eigentlich noch die einzige, die geantwortet hat!
Angenehmer wäre sicherlich es so korrekt wie möglich, sprich MB - Widerspruch und VB - Einspruch, zu bezeichnen.

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