Wir vertreten einen Beklagten in einem Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von € 8,5 Mio. Es sind keine Gesamtschuldner, der Mandant ist mit 0,62 % am Verfahren beteiligt.
Die Übrigen 19 Beklagten wurden durch Urteil verurteilt, für unseren Mandanten wurde ein Vergleich geschlossen.
Es gibt einen KFB, wonach 3 Gerichtsgebühren berücksichtigt wurden. Gegen diesen haben wir sof. Beschwerde eingelegt, weil wir der Ansicht sind, hinsichtlich unserem Mandanten betragen die Gerichtskosten nur 1,0.
Der Rpfl. teilt mit, dass trotz unserem Vergleich eine 3,0 Gebühr angefallen ist, weil nicht das gesamte Verfahren durch Vergleich beendet worden ist. Angesichts des hohen Streitwerts ist die Frage schon wichtigt.
Könnt Ihr hier helfen ?
Danke Pepita