Hallo,
mir liegt ein Teil-Anerkenntnisbeschluss des FamG vor bzgl. Unterhaltsansprüchen, die der Antragsgegner teilweise anerkannt hat. In dem Beschluss des Gerichts fehlt jedoch der Hinweis, dass die Ansprüche vorläufig vollstreckbar sind.
Kann man hier dennoch Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung (Vollstreckungsklausel) beantragen?
Ich meine, ich müsste zuerst Ergänzung beantragen, dass ausgesprochen wird, dass die Entscheidung überhaupt vorläufig vollstreckbar ist, oder?
Danke!