Hallo!
Leider hat mir die Suchfunktion nicht geholfen. Ich hab einen Antrag auf Erlass eines PfÜB's und habe gerade diverse Punkte für eine Zwischenverfügung notiert, da fällt mir auf, dass für jeden der drei Gläubiger ein eigener, von den anderen jeweils unabhängiger Titel vorliegt (drei Schuldanerkenntnisse). Nach meinem Bauchgefühl müssten das doch eigentlich drei Anträge sein... Kostenersparnis geht gen null (Gesamtforderung über 1.000.000,00 €; da sind zweimal 15,00 € GK und zweimal 20,00 € Postpauschale nicht so viel mehr) und es stellt sich mir die Frage, wie der Drittschuldner die gepfändete Forderung denn verteilen soll - ich gehe davon aus, dass die gepfändete Forderung nicht ausreicht, um alle drei Gläubiger zu befriedigen. Mir fehlt aber ehrlich gesagt, die rechtliche Begründung - aus welchem Paragraphen könnte sich das ergeben?