Kommt immer auf die jeweilige Verfahrenssituation an. Du müßtest Dir einmal die Vorb. 8 S. 1. KV GKG und die Nrn. 8210, 8211 KV GKG sowie deren Anmerkungen durchlesen und dann mal durchrechnen (auch unter Berücksichtigung der jeweils entstehenden RA-Vergütung), was am Günstigsten wäre.
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