falsche Bezeichnung Zinsen im Titel

  • Hallo,

    mir liegt ein Titel aus dem Jahr 2009 vor. Dort wurde vom Richter leider bei den Zinsen "seit Rechtshängigkeit" ausgeurteilt, also nicht das konkrete Datum eingesetzt. Wenn ich jetzt erst die Berichtigung des Titels beantrage, dann ist der Schuldner gewarnt, dass etwas kommen muss. Gerade das will ich aber nicht.

    Die Rechtshängigkeit ist irgendwann 2009 eingetreten. Was denkt ihr, wenn ich einfach die Zinsen ab 01.01.2010 berechne? Dann bin ich auf jeden Fall nach der Rechtshängigkeit und verzichte ggf. auf ein paar Monate.

    Würdet ihr das durchgehen lassen?

    Danke vorab.

    Liane

  • Wenn der Zeitpunkt nicht bestimmbar ist, dann wird er doch dadurch nicht bestimmbarer, weil Du (scheinbar) auf einen Teil der Zinsen verzichtest.

  • Wie wäre es, wenn ich in die Akte einsehe, wann Rechtshängigkeit eingetreten ist und ich dieses Datum mit Blatt der Akte bezeichne? Oder ich gar eine Kopie der Zustellung/EB oder so beifüge?

    Kann ich es dem REchtspfleger zumuten, in die Akte einzusehen?

  • Ich habe mir jetzt überlegt, den Titel doch berichtigen zu lassen.

    Zwischenzeitlich möchte ich aber gern ein vorläufiges Zahlungsverbot rausschicken. Kann ich hierfür auch schon PKH beantragen? Sprich also, ich mache zwar die Hauptansprüche geltend (ohne Zinsen) und wenn der Berichtigungsbeschluss da ist, dann beantrage ich den Pfüb mit Zinsen.

    Mir geht es darum, dass der Schuldner nicht mitbekommt, dass wir die ZV vorbereiten. Ich befürchte, wenn er den Berichtigungsbeschluss erhält, dass er dann irgendwelche Vorkehrungen trifft.

  • Das vorläufige Zahlungsverbot nützt Dir doch nur etwas, wenn Du damit rechnen kannst, dass innerhalb eines Monats mit der Zustellung der Pfändung zu rechnen ist. Ist das nicht der Fall, könnte der Schuldner (wie von Dir befürchtet) doch Verfügung vor der Zustellung der Pfändung treffen und die wäre dann zwar dem VZV gegenüber vorrangig, aber nicht der Pfändung.

  • Wie wäre es, wenn ich in die Akte einsehe, wann Rechtshängigkeit eingetreten ist und ich dieses Datum mit Blatt der Akte bezeichne? Oder ich gar eine Kopie der Zustellung/EB oder so beifüge?

    Kann ich es dem REchtspfleger zumuten, in die Akte einzusehen?

    Der Titel muss aus sich heraus hinreichend bestimmt sein, daher keine Bezugnahme auf die Verfahrensakte.

  • Ich denke, dass sich dem Richter wegen der Berichtigung ein wenig Dampf machen kann, so dass ich schnell einen ordentlichen Titel habe und den Pfüb innerhalb der Frist beantragen kann. Ansonsten Pech gehabt, mach ich halt den Pfüb nur über die unstreitigen Forderungen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!