Hallo,
mir liegt ein Titel aus dem Jahr 2009 vor. Dort wurde vom Richter leider bei den Zinsen "seit Rechtshängigkeit" ausgeurteilt, also nicht das konkrete Datum eingesetzt. Wenn ich jetzt erst die Berichtigung des Titels beantrage, dann ist der Schuldner gewarnt, dass etwas kommen muss. Gerade das will ich aber nicht.
Die Rechtshängigkeit ist irgendwann 2009 eingetreten. Was denkt ihr, wenn ich einfach die Zinsen ab 01.01.2010 berechne? Dann bin ich auf jeden Fall nach der Rechtshängigkeit und verzichte ggf. auf ein paar Monate.
Würdet ihr das durchgehen lassen?
Danke vorab.
Liane