Soweit eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen ist und in Vorbereitung des Versteigerungstermins die Forderung nochmals zu beziffern ist - muss an dieser Stelle bereits zwingend die Rangklasse mitgeteilt werden oder wird dies von Amts wegen bestimmt?
Sicherungshypothek ist zeitlich nach Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen, in welchen Rang fällt diese Forderung dann? Können hierbei die Kosten der Anmeldung und der Eintragung separat mit geltend gemacht werden oder nur die reine titulierte Forderung?
Anmeldung der Sicherungshypothek im Versteigerungstermin - welche Rangklasse
-
-
Soweit eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen ist und in Vorbereitung des Versteigerungstermins die Forderung nochmals zu beziffern ist - muss an dieser Stelle bereits zwingend die Rangklasse mitgeteilt werden oder wird dies von Amts wegen bestimmt?
ZitatSicherungshypothek ist zeitlich nach Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen, in welchen Rang fällt diese Forderung dann?
ZitatKönnen hierbei die Kosten der Anmeldung und der Eintragung separat mit geltend gemacht werden oder nur die reine titulierte Forderung?
-
Danke für die Hilfestellung:daumenrau
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!