Anmeldung der Sicherungshypothek im Versteigerungstermin - welche Rangklasse

  • Soweit eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen ist und in Vorbereitung des Versteigerungstermins die Forderung nochmals zu beziffern ist - muss an dieser Stelle bereits zwingend die Rangklasse mitgeteilt werden oder wird dies von Amts wegen bestimmt?
    Sicherungshypothek ist zeitlich nach Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen, in welchen Rang fällt diese Forderung dann? Können hierbei die Kosten der Anmeldung und der Eintragung separat mit geltend gemacht werden oder nur die reine titulierte Forderung?:gruebel:

  • Soweit eine Sicherungshypothek im Grundbuch eingetragen ist und in Vorbereitung des Versteigerungstermins die Forderung nochmals zu beziffern ist - muss an dieser Stelle bereits zwingend die Rangklasse mitgeteilt werden oder wird dies von Amts wegen bestimmt?

    § 45 I ZVG.

    Zitat

    Sicherungshypothek ist zeitlich nach Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen, in welchen Rang fällt diese Forderung dann?

    § 10 I 6 ZVG.

    Zitat

    Können hierbei die Kosten der Anmeldung und der Eintragung separat mit geltend gemacht werden oder nur die reine titulierte Forderung?:gruebel:

    § 10 II ZVG.

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