Hallo zusammen,
ich arbeite noch nicht sehr lange als Amtsvormund/Ergänzungspflegerin und ich habe in einer Nachlassache den Genehmigungsbeschluss des Familiengerichts zur Erbausschlagung mit Rechtskraftvermerk erhalten und habe diesen, um davon Gebrauch zu machen, ans Nachlassgericht gesendet. Ich muss dazu sagen, dass ich lange hinter dem Beschluss hergerannt bin und 2x um Zusendung bitten musste, bevor er mir zugeschickt wurde.
Leider aber habe ich den Originalbeschluss an das falsche Nachlassgericht geschickt. Das unzuständige Gericht hat mir den Beschluss aber auch nicht zurückgesendet, so dass es gar nicht aufgefallen ist. Nun bekam ich Monate später den Originalbeschluss zurück, mit einem Hinweis des zuständigen Nachlassgerichtes, die recherchiert hatten. Ich habe daraufhin den Beschluss umgehend ans richtige Gericht gesendet.
Ich bekam nun ein Antwortschreiben, dass ich die Frist, in der ich hätte von dem Genehmigungsbeschluss hätte Gebrauch machen können, versäumt habe.
Was geschieht nun? Erbt das Kind nun den verschuldeten Nachlass, weil ich einen Fehler gemacht habe? Kann ich haftbar gemacht werden? Gibt es eine Möglichkeit das Ganze zum Guten zu wenden?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
LG
Yisadra