Hallo,
um die Sache nicht nocht komplizierter zu machen
folgender Sachverhalt:
A verstirbt am 03.05.2011 es ist ein Testament vorhanden in dem TV angeordnet wurde. Der TV ist auch schon im Amt. Die eingesetzten Erben haben jedoch aufgrund Überschuldung alle Ausgeschlagen.
In Folge dieser Ausschlagungen schreibt das Nachlassgericht Person B am 15.08.2012 an und teilt mit, dass er Erbe geworden sei.
Person B war jedoch zu dem Zeitpunkt schwer an Demenz erkrankt. Er hatte eine seiner Frau eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht erteilt, die jedoch nicht Ausschlagungen mit einbezog, bzw. nicht notariell beglaubigt war. Deswegen wurde von den Kindern/Ehefrau von Person B, in der Ausschlagungsfrist (03.09.) eine Betreuung angeregt. Während der Einleitung des Betreuungsverfahrens ist jedoch Person B am 08.11. verstorben.
Die Erbin des B hat nun die Anfechtung der Annahme der Erbschaft des A von B erklärt. Ich bin mir nun nicht sicher wie ich vorgehen soll. Nach § 1954 BGB ist die Frist verstrichen. Ob § 210 BGB hier Anwendung findet weiss ich auch nicht so recht. Habt ihr Tipps wie ich an die Sache rangehen kann?
Person B war jedoch zu dem Zeitpunkt schwer an Demenz erkrankt. Er hatte eine seiner Frau eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht erteilt, die jedoch nicht Ausschlagungen mit einbezog, bzw. nicht notariell beglaubigt war. Deswegen wurde von den Kindern/Ehefrau von Person B, in der Ausschlagungsfrist (03.09.) eine Betreuung angeregt. Während der Einleitung des Betreuungsverfahrens ist jedoch Person B am 08.11. verstorben.
Die Erbin des B hat nun die Anfechtung der Annahme der Erbschaft des A von B erklärt. Ich bin mir nun nicht sicher wie ich vorgehen soll. Nach § 1954 BGB ist die Frist verstrichen. Ob § 210 BGB hier Anwendung findet weiss ich auch nicht so recht. Habt ihr Tipps wie ich an die Sache rangehen kann?