Hemmung der Ausschlagungs- /Anfechtungsfrist durch Anregung einer Betreuung?

  • Hallo,


    um die Sache nicht nocht komplizierter zu machen


    folgender Sachverhalt:


    A verstirbt am 03.05.2011 es ist ein Testament vorhanden in dem TV angeordnet wurde. Der TV ist auch schon im Amt. Die eingesetzten Erben haben jedoch aufgrund Überschuldung alle Ausgeschlagen.


    In Folge dieser Ausschlagungen schreibt das Nachlassgericht Person B am 15.08.2012 an und teilt mit, dass er Erbe geworden sei.
    Person B war jedoch zu dem Zeitpunkt schwer an Demenz erkrankt. Er hatte eine seiner Frau eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht erteilt, die jedoch nicht Ausschlagungen mit einbezog, bzw. nicht notariell beglaubigt war. Deswegen wurde von den Kindern/Ehefrau von Person B, in der Ausschlagungsfrist (03.09.) eine Betreuung angeregt. Während der Einleitung des Betreuungsverfahrens ist jedoch Person B am 08.11. verstorben.
    Die Erbin des B hat nun die Anfechtung der Annahme der Erbschaft des A von B erklärt. Ich bin mir nun nicht sicher wie ich vorgehen soll. Nach § 1954 BGB ist die Frist verstrichen. Ob § 210 BGB hier Anwendung findet weiss ich auch nicht so recht. Habt ihr Tipps wie ich an die Sache rangehen kann?

  • M.E. hat wg. § 1944 II Satz 1 BGB die Frist für den Erben "B" nie begonnen zu laufen, da er keine Kenntnis hatte; er war ja dement.

    Nach dem Tod des B läuft nun die Frist für die Erben des B nach § 1952 BGB. Da die Erbin des B nun die Anfechtung der Annahme der Erbschaft des B erklärt hat (der aber wie oben gesagt ja nie angenommen hatte), würde ich in dieser Anfechtung der Annahme eine Erbausschlagung der Erbin des B für den B nach A sehen und dies entsprechend § 1957 BGB auslegen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

    Einmal editiert, zuletzt von TL (5. Dezember 2012 um 08:50)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!