Guten Abend.
Also zunächst zum Sachverhalt.
Im Jahr 2010 wurde ein InsoVerfahren eröffnet.
Weiter wurde später 2012 ein Zivilverfahren anhängig gemacht über Beiträge, die auch im Jahr 2011 entstanden ist.
Es wurde ein Anerkenntnisurteil erlassen. Bis dato war kein Insolvenzverfahren bekannt.
Nun beantragt der Gläubiger einen Kostenfestsetzungsbeschluss.
Nun meldet sich der Insolvenzverwalter und weißt auf § 240 ZPO hin.
Nun gut...Im Zöller ist unter den § 240 ZPO die Voraussetzung zu finden, dass das Verfahren zum Zeitpunkt der Eröffnung rechtshängig sein muss.
Also kann nach dem Kommentar § 240 ZPO nicht angewandt werden.
Kann ich den KFB einfach erlassen oder muss schon das Urteil gegen den Insoverwalter gehen? Oder kann ganz normal der Titel gegen den Schuldner ergehen?
Oder ist § 240 ZPO doch anzuwenden nach irgendeiner Entscheidung?
Gruß