Unterhalt (Regelbetrag) Entscheidung des BGH vom 18.04.2012

  • Gilt diese Entscheidung rückwirkend? Ab 18.04.?

    Der Gläubiger verlangt hier bis Oktober 2012 den "zu hohen" Unterhalt und erst ab November den "korrigierten" Unterhalt.

  • Die BGB Entscheidung stellt klar, wie die Titel umzurechnen sind/waren. Die Entscheidung gilt also rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem der Titel falsch umgerechnet wurde (also ggfls ab 01.01.2008). Dieses gilt auch, wenn bereits Zahlungen geleistet wurden. Nur können diese wegen "Entreicherung" nicht zurückgefordert werden. Ausnahme: der Bereicherte ist ein öffentlicher Träger (Jobcenter oder Sozialamt).

  • Die BGB Entscheidung stellt klar, wie die Titel umzurechnen sind/waren. Die Entscheidung gilt also rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem der Titel falsch umgerechnet wurde (also ggfls ab 01.01.2008). Dieses gilt auch, wenn bereits Zahlungen geleistet wurden. Nur können diese wegen "Entreicherung" nicht zurückgefordert werden. Ausnahme: der Bereicherte ist ein öffentlicher Träger (Jobcenter oder Sozialamt).



    Dies ist ganz sicher so zutreffend. :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!