Hallo zusammen.
Bei folgendem Sachverhalt wüsste ich gerne eure Meinung:
Die Beklagtenseite macht, wie sollte es anders sein, das leidige Thema Reisekosten geltend.
Bekl. 1 (die größte Versicherung Deutschlands) mit Sitz in Berlin
Bekl. 2 (natürliche Person) mit Wohnsitz in Büren
RA mit Kanzleisitz in Hamm
Nur der Wohnsitz Büren gehört zum Bezirk des Prozessgerichts.
Reisekosten werden nun von Hamm zum Prozessgericht geltend gemacht. Von Berlin aus wären diese selbstverständlich bei weitem höher.
Der Bekl. Vertr. behauptet die Regelung des Hausanwaltes geltend zu machen. Der Kl. Vertr. stellt sich auf den Standpunkt, dass die bundesweit agierende Versicherung sehr wohl eine eigene Rechtsabteilung hätte nutzen können.
Vielen Dank vorab!