Einspruch gg. Versäumnisurteil, VV 3200 RVG?

  • Ich glaub', ich hatte zu viel Glühwein gestern. Kann mir mal jemand von der Leitung helfen? :oops:

    Es ergeht ein Versäumnisurteil gegen den Bekl.
    Der legt Einspruch ein, aber zu spät.
    Der Einspruch wird durch Beschluss als unzulässig verworfen.

    Der Kl-V beantragt:
    3100, 3105, 3200, 7002

    Das hab ich noch nie gesehen. Ich denke auch nicht, dass er die bekommt.
    Aber irgendwie weiß ich grad nicht, wie ich das begründen soll. :(

    :tschuldig für die wahrscheinlich doofe Frage.

  • Die Gebühr VV 3200 RVG entsteht nur bei Berufung, Revisoin, bestimmten Beschwerden und Vefahren vor Finanzgerichten. Der Einspruch gegen ein VU löst diese Gebühr nicht aus.

    :zustimm: Einspruch gegen VU ist kein Rechtsmittel, sondern lediglich Rechtsbehelf.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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