Unterhaltspfändung eines volljährigen Kindes

  • Hallo,

    wie handhabt ihr denn solche Fälle (habe über die Suche leider nichts gefunden :confused:)?

    Ein 18j. Kind pfändet Unterhalt beim Vater. Kind geht noch ein Jahr zur Schule. Vorgelegt wird ein Titel des Jugendamtes und ein Beschluss eines Amtsgericht. Hier steht ja aber immer nur bis zur 3. Altersstufe.

    - Gilt der Titel denn überhaupt noch oder muss ein neuer geschaffen werden?
    - Welchen Unterhaltsbetrag kann das Kind fordern - weiterhin 3. Altersstufe obwohl eigentlich zu alt oder 4. Altersstufe die nicht tituliert ist?

    Ich hoffe, die Frage ist nicht zu doof.

    Viele Grüße

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