Räumung aus Zuschlagsbeschluss

  • Folgender Fall:

    Im Grundbuch ist in Abteilung II eine bpD (Wohnungsrecht gem. § 1093 BGB) eingetragen. Die Berechtigten dieses Rechts sind die Eltern der Schuldnerin. Dieses Recht bleibt im Rahmen der Zwangsversteigerung nicht bestehen.
    Wenn der Zuschlag erteilt werden sollte, können die Ersteher aus diesem Zuschlagsbeschluss die Räumung des Objektes betreffs der Berechtigten (Eltern der Schuldnerin) veranlassen?

    Vielen Dank für eure Hilfe

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