Vollstreckung einer Schiedsamtsvereinbarung

  • Kaum bin ich hier, habe ich schon eine Frage ...

    Ich soll aus einer Schiedsamtsvereinbarung vollstrecken.

    Im Schiedsspruch steht, dass der Gegner lärmende Geräte in seinem Garten abzustellen hat.

    Leider hält sich der Gegner eben nicht dran.

    Ich soll einen GVZ beauftragen, weiß aber nicht, wie ich das machen soll. Eine Sanktion für die Nichteinhaltung der Schiedsamtsvereinbarung ist nicht festgehalten.

  • Hallo Suse0815 & Willkommen im Forum,

    wichtig ist zunächst die einschlägige landesrechtliche Regelung über das betreffende Schiedsamt. In Niedersachsen (Deinem Vorstellungsthread entnommen;)) greift das "Niedersächsische Gesetz über gemeindliche Schiedsämter", wenn es sich hier um ein solches Schiedsamt handeln sollte. Dessen § 36 lautet:

    "(1) Aus der vor einem Schiedsamt geschlossenen Vereinbarung findet die Zwangsvollstrekung statt.
    (2) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden sind entsprechend anzuwenden. Die Vollstreckungsklausel auf der Ausfertigung erteilt das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Schiedsamt seinen Sitz hat.
    (3) Auf der Urschrift des Protokolls ist zu vermerken, wann und von wem sowie für und gegen wen die Vollstreckungsklausel erteilt worden ist. Das Amtsgericht benachrichtigt das Schiedsamt von der Erteilung der Vollstreckungsklausel, wenn es das Protokoll nicht verwahrt."

    Daher erfolgt Vollstreckung nach ZPO. Das "Abstellen lärmender Geräte im Garten" dürfte dabei ein zu erzwingendes Unterlassen nach § 890 ZPO darstellen, also Ordnungsgeld festsetzen lassen.

    Wäre nur noch die Zuständigkeitsfrage zu klären ("Prozessgericht des ersten Rechtszugs"), wobei ich spontan zum Amtsgericht, das ja auch die Klausel erteilen soll, tendieren würde. Da möchte ich mich jetzt aber nicht festlegen, da auch das Schiedsamt in Frage kommen könnte. Vielleicht hat hier jemand besseren (und schnelleren) Zugang zu dieser Frage...

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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