KFB - Insolvenz

  • Hallo liebe Kollegen,

    ich bin mir gerade etwas unsicher hinsichtlich eines eröffenten Insolvenzverfahrens und der Kostenfestsetzung.
    Das Insolvenzverfahren wurde am 16.05.2012 eröffnet. Der Klageantrag wurde am 02.04.2012 gestellt und ist am 03.04.12 eingegangen. Es ist ein Versäumnisurteil ergangen am 17.10.12. Nunmehr wird Kostenfestsetzung beantragt.
    Wie verhält es sich jetzt mit § 240 ZPO?Ist das Verfahren unterbrochen, weil der Beklagte insolvent ist und das Insolvenzverfahren eröffent ist?? Oder kann ich den KFB erlassen?

    Für eure Hilfe danke ich!:oops:

  • Der Rechtsstreit war bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens anhängig, so dass der Kostenfestsetzungsbeschluss wegen § 240 ZPO vorerst nicht erlassen werden kann. Auf Einspruch des Insolvenzverwalters, der unbefristet möglich ist, wäre auch das Versäumnisurteil aufzuheben.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Der Rechtsstreit war bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens anhängig, so dass der Kostenfestsetzungsbeschluss wegen § 240 ZPO vorerst nicht erlassen werden kann. Auf Einspruch des Insolvenzverwalters, der unbefristet möglich ist, wäre auch das Versäumnisurteil aufzuheben.

    ich auch: :zustimm:

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!