Hallo liebe Kollegen,
ich bin mir gerade etwas unsicher hinsichtlich eines eröffenten Insolvenzverfahrens und der Kostenfestsetzung.
Das Insolvenzverfahren wurde am 16.05.2012 eröffnet. Der Klageantrag wurde am 02.04.2012 gestellt und ist am 03.04.12 eingegangen. Es ist ein Versäumnisurteil ergangen am 17.10.12. Nunmehr wird Kostenfestsetzung beantragt.
Wie verhält es sich jetzt mit § 240 ZPO?Ist das Verfahren unterbrochen, weil der Beklagte insolvent ist und das Insolvenzverfahren eröffent ist?? Oder kann ich den KFB erlassen?
Für eure Hilfe danke ich!