Fehlerhafte Zustellung?

  • Hallo zusammen.

    Habe im September einen Pfüb erlassen aufgrund eines Kostenfestsetzungsbeschlusses. Schuldnerin ist eine Stiftung Ltd., an die m.E. auch wirksam zugestellt wurde (nämlich an den im Titel bezeichneten Direktor).

    Jetzt schreibt der Schuldner mir, dass die Zustellung nicht wirksam gewesen sein dürfte, da die Stiftung einen neuen Direktor hat. Die Gläubigerin erklärt natürlich, dass sie bis zum Abschluss des Verfahrens keine Kenntnis von der Neubestellung des Direktors hatte.

    Schuldner legt mir jetzt einen Handelsregisterauszug auf englisch vor, aus dem ich erkennen kann, dass die Gesellschaft jetzt wohl durch einen neuen Direktor vertreten wird, aber nicht seit wann genau.


    Frage: Kümmert mich das alles jetzt eigentlich? Also muss ich den Pfüb evt. wegen fehlerhafter Zustellung des Titels aufheben?? Und wenn ja, was muss mir dafür nachgewiesen sein? Brauche ich nicht zumindest einen Handelsregisterauszug auf deutsch?

    Zudem hat der Schuldner ja auch nicht wirklich Rechtsmittel eingelegt, eben nur geschrieben, dass die Zustellung unzulässig gewesen sein "dürfte". Oder lege ich das entsprechend als Erinnerung aus??

    Danke schon mal!

  • Anhand Deiner Ausführungen spricht einiges dafür, das Vorbringen als Erinnerung der Schuldnerin gegen den PfÜb zu werten. Zur möglicherweise fehlerhaften Zustellung siehe LG Hannover DGVZ 2008, 162-163
    M.E. wäre der englischsprachige Registerauszug im Übrigen auch in deutscher Übersetzung vorzulegen. Für die Wirksamkeit des PfÜbs ist auf die Zustellung desselben beim Drittschuldner abzustellen, die Zustellung an den Schuldner ist insoweit entbehrlich.

    Würde hier aber unter Fristsetzung sicherheitshalber bei der Schuldnerin anfragen, ob das Vorbringen als Vollstreckungserinnerung ausgelegt werden soll ud darauf hinweisen, dass -sollte keine fristgerechte Antwort erfolgen- das Vorbringen als gegenstandslos angesehen wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Der Vollstrecker (12. Dezember 2012 um 08:45) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Wenn der neue Director schreibt, dass die Zustellung nicht wirksam war, ist wohl davon auszugehen, dass er den Beschluss bekommen hat. Damit dürften etwaige Mängel(soweit überhaupt relevant) geheilt sein.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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