Zuständigkeit Klausel Schiedsspruch

  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne wissen, welcher Rechtspfleger (Abteilung) für die Klauselerteilung bei Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen zuständig ist.
    Ich meine ich hätte dazu schon was im Forum gelesen, kann es aber nicht wieder finden...

    Vielen Dank

  • Abhängig vom Bundesland. Laut Geschäftsverteilungsplan hiesigen Gerichts ist die Zivilabteilung und nicht die Verwaltungsabt zuständig.Warum funktionell der Rpfl. zuständig sein soll (bei einer einfachen Klausel) ist mir nicht klar, zumal der 797III ZPO nicht im §20 RpflG extra hervorgehoben ist. Kann aber nach dem § 797 III ZPO durch die Landesjustizverwaltung auch anderes geregelt werden -sowohl die sachliche, örtliche wie funktionelle Zuständigkeit.

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