Hallo zusammen, könnt Ihr mir mal bitte helfen:
Ich vertrete als Ergänzungsbetreuer einen Miterben im anhängigen Verfahren der Teilungsversteigerung. Das Ganze spielt in Bayern.
Folgender Sachverhalt:
Im Grundbuch sind 5 Personen in Erbengemeinschaft eingetragen, darunter auch mein Betreuter. Zwei Miterben haben nun Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt.
Im BV ist eingetragen:
lfd.Nr. 1__________Fl.Nr. 123, Wohnhaus, Wirtschaftsgebäude, Hofraum, Garten, Gemeinderecht
lfd.Nr. 2/zu 1______Forstrecht im Nürnberger Reichswald
Nun erhalte ich vom Versteigerungsgericht den Anordnungsbeschluss zugestellt, worin das Versteigerungsobjekt wie folgt bezeichnet ist:
Fl.Nr. 123, Wohnhaus, Wirtschaftsgebäude, Hofraum, Garten
Es fehlen also im Beschrieb das "Gemeinderecht" sowie das zugehörige Forstrecht.
M.E. dürfte das im Beschrieb fehlende Gemeinderecht unproblematisch sein.
Allerdings halte ich die alleinige Versteigerung des Grundstück BVNr. 1 ohne das zugehörige Forstrecht BVNr. 2 für nicht zulässig.
Was meint Ihr dazu ?
Soll bzw. kann ich nun gegen den Anordnungsbeschluss Rechtsmittel einlegen ?
Ich danke Euch schon jetzt für Euere Meinungen.