Teilungsversteigerung - Grundstück u. zugehöriges Forstrecht

  • Hallo zusammen, könnt Ihr mir mal bitte helfen:

    Ich vertrete als Ergänzungsbetreuer einen Miterben im anhängigen Verfahren der Teilungsversteigerung. Das Ganze spielt in Bayern.

    Folgender Sachverhalt:

    Im Grundbuch sind 5 Personen in Erbengemeinschaft eingetragen, darunter auch mein Betreuter. Zwei Miterben haben nun Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt.

    Im BV ist eingetragen:
    lfd.Nr. 1__________Fl.Nr. 123, Wohnhaus, Wirtschaftsgebäude, Hofraum, Garten, Gemeinderecht
    lfd.Nr. 2/zu 1______Forstrecht im Nürnberger Reichswald

    Nun erhalte ich vom Versteigerungsgericht den Anordnungsbeschluss zugestellt, worin das Versteigerungsobjekt wie folgt bezeichnet ist:

    Fl.Nr. 123, Wohnhaus, Wirtschaftsgebäude, Hofraum, Garten

    Es fehlen also im Beschrieb das "Gemeinderecht" sowie das zugehörige Forstrecht.

    M.E. dürfte das im Beschrieb fehlende Gemeinderecht unproblematisch sein.
    Allerdings halte ich die alleinige Versteigerung des Grundstück BVNr. 1 ohne das zugehörige Forstrecht BVNr. 2 für nicht zulässig.

    Was meint Ihr dazu ?

    Soll bzw. kann ich nun gegen den Anordnungsbeschluss Rechtsmittel einlegen ?

    Ich danke Euch schon jetzt für Euere Meinungen.

  • Wenn es sich bei dem unter BV Nr. 2/zu 1 gebuchten "Forstrecht im Nürnberger Reichswald" um ein Recht i. S. v. § 96 BGB handelt, also um ein Recht, das dem jeweiligen Eigentümer der BV Nr 1 zusteht, dann stellt die BV Nr. 2/zu 1 einen Rechtsbestandteil dar, der m. E. auch ohne Benennung im Anordnungsbeschluss von der Versteigerung mit umfasst wird.

    Es wäre aber schon sinnvoll, dies nochmals ausdrücklich klarzustellen, spätestens bei der Beauftragung des VW-Gutachters und bei der Terminsveröffentlichung.

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