Anfrage an das Schuldnerportal bei Ordnungsgeldern

  • In Ordnungsgeldverfahren hab ich mir zur Regel gemacht eine Anfrage an das Schuldnerverzeichnis zu schicken, um ggf. einen Überblick über Pfandmöglichkeiten zu erhalten. Von Forum-Star aus ist eine Anfrage an das hiesige Vollstreckungsgericht oder vor allem das Vollstreckungsportal nicht vorgesehen. Und nun?

  • Dein "Fall" scheint im Forum eher schlecht aufgehoben.

    Richtiger Adressat wäre m.E. die zentrale EDV-Stelle bei Eurem OLG, welche das Programm bzw. Fachmodul ,mit dem Du arbeitest , betreut.

  • Gerichte und Strafverfolgungsbehörden sind nach § 882f ZPO zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis berechtigt.

    Die Einsichtnahme in das Register erfolgt über ein länderübergreifendes Portal (Vollstreckungsportal – http://www.vollstreckungsportal.de). Voraussetzung für den elektronischen Zugriff ist die Bestellung eines sogenannten Identitätsadministrators, der in eigener Zuständigkeit Zugriffsrechte der nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Mitarbeiter frei schaltet.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Stimmt - aber so einfach ist das nicht, denn es wird sowieso nur noch elektronisch kommuniziert für alle Neufälle ab 2013!

    Um als Datenabrufer Einsicht zu erhalten, muss man selbst technisch aufrüsten !!

    Jedes Land gibt sicher Hinweise, wie man landesintern vorgehen muss: Hier ein Beispiel für Gemeinden in Sachsen:

    http://www.justiz.sachsen.de/agz/content/787.htm

    (Ich sage nur EGVP und SAFE - wem das nichts sagt - der braucht was zu lesen !!!)

    Und ACHTUNG ! Das Schuldnerverzeichnis alt gibt es auch noch weiterhin, da steht zum Januar 2013 bestimmt wesentlich mehr drin, als im SV -NEU)

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