Hallo zusammen.
Wie geht ihr mit folgendem Sachverhalt um?
- 1. PfÜB Unterhaltspfändung (Freibetrag montl. 820 EUR) -> Konto
- 2. PfÜB Unterhaltspfändung (Freibetrag montl. 820 EUR) -> Arbeitgeber
- der Gläubiger ist in beiden Fällen identisch
Der Arbeitgeber hat bis auf den unpfändbaren Betrag den entsprechenden Betrag an den Drittschuldner abgeführt. Auf dem Konto des Schuldners befinden sich noch übrig gebliebene 400 EUR. Die Bank will diesen Betrag jedoch nicht freigeben.
Bei einer einmaligen Freigabe wird der Schuldner jeden Monat erneut vor der Tür stehen und für eine Anordnung nach § 850l ZPO fehlt noch die sechsmonatige Frist. Ich hatte überlegt die Kontenpfändung dahingend aufzuheben, soweit unpfändbares Einkommen betroffen ist. Wie geht ihr damit in der Praxis um?