Hallo zusammen!
Ich weiß nicht, ob das Thema hier schon mal erörtert wurde, daher jetzt dieser Thread:
Nach § 39 EGZPO soll neues Recht für die Aufträge gelten, die ab dem 1.1.2012 beim GV eingehen.
Wie stellt sich das in der Praxis dar:
Hier wurde jetzt die Meinung geäußert, dass es auf den Eingang bei der GV-Verteilungsstelle ankommt.
Stimmt das.
Im Gesetz steht aber doch ausdrücklich, Eingang beim GV