Hallo !
Ich bräuchte Hilfe bei folgendem Fall:
Im Grundbuch ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnungsrecht) zugunsten X eingetragen.
Nun erklären der Eigentümer, X und Y, sie seien sich darüber einig, dass das eingetragene Wohnungsrecht nun X und Y nach Maßgabe der ursprünglichen Bewilligung gemeinsam zusteht.
Alle bewilligen/beantragen die Eintragung von X und Y als Berechtigte (gem. § 428 BGB) der Dienstbarkeit.
Geht das als Inhaltsänderung oder müsste dies nicht i.R. einer Neubestellung oder Übertragung gelöst werden ?