Hallo Leute,
ich schreibe hier zum 1. Mal, da ich grad erst mit dem Studium fertig geworden bin.
Mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde kam auch gleich der erste Schock, die Stufenfestsetzung nach Landesbesoldungsgesetz.
Dazu ist zu sagen, dass ich ehemaliger Soldat bin und vor der Rechtspflegerausbildung 10 Jahre im mittleren Dienst der Bundeswehr gedient habe (Enddienstgrad: HFw). Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass mir diese Zeit zumindest zum Teil anerkannt wird, sodass ich mit Stufe 3 oder 4 starten würde. Aber Trugschluss, da ich nur im "mittleren" Dienst tätig war, findet meine Dienst gar keine Berücksichtigung. Das Schlimme ist, dass das im LBesG LSA sogar so vorgesehen ist. Begründet wird dies mit der nicht gleichwertigen Tätigkeit im Range eines Unteroffiziers. Dies finde ich allerdings sehr weit hergeholt, da zumindest die Feldwebeldienstgrade im Veranwortungsbereich gleich anzusiedeln sind.
Ich möchte gern die Chance des Widerspruchs wahrnehmen und suche nach einer geeigneten Begründung. Des Weiteren suche ich Fälle, bei denen es anderen ehemaligen Soldaten ebenso geht. Vielleicht gibt es ja Fälle, bei denen anders entschieden wurde oder andere Bundesländer gehen anders mit dem Thema um. Ich weiß, dass es zumindest in Berlin noch nicht beschieden wurde. Ein für Berlin eingestellter Mitstudent der dasselbe Los teilt, hat noch keine abschließenden Mitteilung.
Würde mich über helfende Antworten sehr freuen. In diesem Sinn...