erstmalige Stufenfestsetzung für ehemalige Soldaten

  • Hallo Leute,

    ich schreibe hier zum 1. Mal, da ich grad erst mit dem Studium fertig geworden bin.

    Mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde kam auch gleich der erste Schock, die Stufenfestsetzung nach Landesbesoldungsgesetz.

    Dazu ist zu sagen, dass ich ehemaliger Soldat bin und vor der Rechtspflegerausbildung 10 Jahre im mittleren Dienst der Bundeswehr gedient habe (Enddienstgrad: HFw). Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass mir diese Zeit zumindest zum Teil anerkannt wird, sodass ich mit Stufe 3 oder 4 starten würde. Aber Trugschluss, da ich nur im "mittleren" Dienst tätig war, findet meine Dienst gar keine Berücksichtigung. Das Schlimme ist, dass das im LBesG LSA sogar so vorgesehen ist. Begründet wird dies mit der nicht gleichwertigen Tätigkeit im Range eines Unteroffiziers. Dies finde ich allerdings sehr weit hergeholt, da zumindest die Feldwebeldienstgrade im Veranwortungsbereich gleich anzusiedeln sind.

    Ich möchte gern die Chance des Widerspruchs wahrnehmen und suche nach einer geeigneten Begründung. Des Weiteren suche ich Fälle, bei denen es anderen ehemaligen Soldaten ebenso geht. Vielleicht gibt es ja Fälle, bei denen anders entschieden wurde oder andere Bundesländer gehen anders mit dem Thema um. Ich weiß, dass es zumindest in Berlin noch nicht beschieden wurde. Ein für Berlin eingestellter Mitstudent der dasselbe Los teilt, hat noch keine abschließenden Mitteilung.

    Würde mich über helfende Antworten sehr freuen. In diesem Sinn...

  • Ich würde mich da ohne einen Verwaltungsrechtler nicht alleine dransetzen. Bist Du evtl. in der Gewerkschaft und kannst über die Beratung in Anspruch nehmen?

  • ich war saz 15. mein enddienstgrad oberförster (ofw).
    meine bw-dienstjahre wurden voll angerechnet.
    bin in land nrw.

    mein beileid und frohes fest/guten rutsch

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • meine bw-dienstjahre wurden voll angerechnet.
    bin in land nrw.

    In NRW wird nach dem Lebensalter und nicht - wie etwa in Sachsen-Anhalt - nach Erfahrungsstufen/-zeiten festgesetzt. Es ist also nicht Deine Vordienstzeit berücksichtigt worden, sondern der Umstand, dass Du mit 3x Jahren zum Justizinspektor ernannt worden bist.

    Man muss diese beiden Berechnungs-/Festsetzungsmethoden ganz klar voneinander trennen bzw. sich vergegenwärtigen, was im jeweiligen Bundesland gilt. Ich war bei der Einstellung auch Ü30 und schwer erstaunt, dass ich in Stufe 6 angefangen habe :cool:, da mir zunächst nicht klar war, dass hier auch das Lebensalter zählt.

    Wo wie festgesetzt wird, kann man sich z.B. hier ansehen:

    http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/

    (Bundesland auswählen und dann "Stufen").

  • Hallo meta5569,

    auch wenn ich kein Rechtspfleger bin habe ich mit dem selben Problem zu kämpfen.
    Als derzeitiger Beamter des Land Sachsen Anhalts habe ich heute auch Bescheid von meiner Oberbehörde erhalten.

    Meine Vordienstzeit soll mir dabei aber jetzt drastisch gekürzt werden.
    Mir wurden durch Verwaltungsakt mit Rechtsbehelfsbelehrung bereits die vollen 12 Jahre berücksichtigt.

    Aufgrund der bisher falschen Anwendung des LBesG LSA soll diese Kürzung im nachhinein nun geschehen.

    Als damit ebenfalls Betroffener würde ich meta5569 und alle weiteren Betroffenen bitten, sich bei mir zu melden um einen aktuellen Verfahrensstand bzw. das weitere Vorgehen abzusprechen.

  • @Arkael: Im Gegensatz zum Fall # 1 handelt es sich bei Dir um die nachträgliche Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts. Der damit verbundene Vertrauensschutz fehlt im Fall # 1.

  • @ Valerianus

    Danke für deinen Hinweis,
    der Vertrauensschutz des § 48 (2) VwVfG ist mir in meinem Fall bewusst.

    Jedoch sehen mehrere Augen immer mehr als zwei Augen und zudem hab ich mich auch mit dem § 24 LBesG LSA und den dazugehörigen Kommentaren des Gesetzgebers auseinandergesetzt und vermutlich hilfreiche Tipps für den Fall von meta5569. Zudem sind die mir weiteren bekannten Fälle ähnlich dem Fall von meta5569 gelagert, da es Personen aus nachfolgenden Studiengängen betrifft.

    Für weitere sachdienliche Hinweise bin ich natürlich immer dankbar.

  • @ Valerianus oder jeden der es mir kurz erklären kann

    Ich bin mir ein wenig unsicher, ob der VA überhaupt rechtswidrig ist und nicht deswegen eher § 49 (rechtmäßiger VA ) greift. Falls du oder jemand anderes mir da eine Erläuterung geben könnte, wäre ich extrem dankbar.

    Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bzw. beim Erlass des VA ist meines Erachtens keine Rechtswidrigkeit begründet. Und aus meiner grauen
    Vorzeit (habe vor 18 Jahren mal Verwaltungsfachangestellter gelernt) glaube ich mich daran zu erinnern, das hier auf den Zeitpunkt des
    Erlasses abgestellt werden muss um die Rechtmäßigkeit zu beurteilen.

    LG und Danke für die Antworten im voraus.

  • Ich weiß, dass es zumindest in Berlin noch nicht beschieden wurde. Ein für Berlin eingestellter Mitstudent der dasselbe Los teilt, hat noch keine abschließenden Mitteilung.

    In Berlin wurde/wird um die Frage prozessiert. Das VG Berlin hat einem Richter während des Studiums ausgeübte Tätigkeiten als Flugbegleiter und Fluggastabfertiger wegen des damit verbundenen Erwerbs sozialer Kompetenz als Erfahrungszeiten anerkannt.

    Pressemitteilung des VG Berlin: http://www.berlin.de/sen/justiz/ger…635.383408.html


    http://www.berlin.de/sen/justiz/ger…635.383408.html

  • Vielen herzlichen Dank für die Hilfe, vor allem die per Benachrichtigungen.

    Mit § 48 Abs. 4 VwVfG zu argumentieren wird schwer, da hier auch eine Änderung der Rechtsauffassung und die Kenntnis sämtlicher Tatsachen die Frist beginnen lässt.
    Zumindest sollte der Abs. 2 (Vertrauensschutz) greifen.

    Hier werde ich aber bei Bedarf dann Rechtsbeistand nehmen, der mir eigentlich als Mitglied in der Gewerkschaft auch kostenfrei zur Verfügung stehen sollte. (Das natürlich nur, wenn dies Erfolg verspricht).


    Danke

    Arkael

  • Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern werden dir da kaum weiterhelfen, weil das Besoldungsrecht eben Landesrecht ist und es jedes Bundesland anders regeln kann. Bin zwar kein ehemaliger Soldat, aber ich bin mit dieser Einstufung auch etwas auf die Nase gefallen bei meinem Wechsel von NDS nach BAY. In NDS war ich schon bei Stufe 4, weil dort auf das Lebensalter abgestellt wurde. In BAY wurde ich auf Stufe 2 runtergestuft, weil dort Erfahrungsstufen vorgesehen sind, ich also nur die Jahre nach dem Studium angerechnet bekomme. Habe es auch mit Widerspruch versucht, hat aber nix gebracht. Die knapp 100 € weniger netto im Geldbeutel tun zwar weh, aber ändern kann ich ja sowieso nichts dran. Hätte ich eben da bleiben müssen wo ich war.

  • Weiß jemand aus Erfahrung, wie es im Land Berlin bei ehemaligen Offizieren gehandhabt wird?
    Ich bitte hier vor allem um tatsächliche Erfahrungswerte, weil ich schon diverse (verschiedene) Meinungen, inkl. meiner eigenen, habe.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!