In einer Mini-WEG-Anlage mit 4 Einheiten wird eine Wohnung verkauft. Natürlich ist die Verwalterzustimmung erforderlich. Als Verwalter ist der Eigt. V einer anderen Wohnung aufgetreten, ohne Nachweis vorzulegen.
Auf die Anforderung eines Verwalternachweises bekomme ich die notariell beglaubigten Erklärungen der restlichen Eigentümer, dass der V zum Verwalter bestellt wurde und dass dieser somit berechtigt war und ist, dem Verkauf gemäß UR ... vom ... an ... zuzustimmen.
Ich denke zwar, dass das kein Verwalternachweis im Sinne des WEG ist. Ich meine aber, man kann in die Erklärungen die Zustimmung aller Miteigentümer der WEG-Anlage zum Verkauf herein lesen, so dass die Verwalterzustimmung dann gar nicht mehr als solche erforderlich wäre.
Was meint Ihr?