Habe gerade folgenden Fall:
im Grundbuch sind M und F (geschiedene Eheleute) zu je 1/2 eingetragen. Auf beiden Anteilen lastet eine Grundschuld für die Bank A.
Diese würde nach den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben.
M betreibt die Teilungsversteigerung alleine und möchte im ZV-Termin beantragen, dass die Grundschuld erlöschen soll. Er würde dann den Betrag bieten, in welcher Höhe die Grundschuld noch valutiert.
Ich bräuchte doch aber erst mal die Zustimmung der Bank A für die Abweichung. Falls diese im Termin nicht vorliegt, kann ich dem Antrag doch nicht stattgeben.
Sollte mir der M eine entsprechende Zustimmung der Bank vorlegen, müsste ich dann ev. Doppelausgebot machen und hat die F ein Mitspracherecht?