Grundschuld in Teilungsversteigerung

  • Habe gerade folgenden Fall:
    im Grundbuch sind M und F (geschiedene Eheleute) zu je 1/2 eingetragen. Auf beiden Anteilen lastet eine Grundschuld für die Bank A.
    Diese würde nach den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben.
    M betreibt die Teilungsversteigerung alleine und möchte im ZV-Termin beantragen, dass die Grundschuld erlöschen soll. Er würde dann den Betrag bieten, in welcher Höhe die Grundschuld noch valutiert.

    Ich bräuchte doch aber erst mal die Zustimmung der Bank A für die Abweichung. Falls diese im Termin nicht vorliegt, kann ich dem Antrag doch nicht stattgeben.
    Sollte mir der M eine entsprechende Zustimmung der Bank vorlegen, müsste ich dann ev. Doppelausgebot machen und hat die F ein Mitspracherecht?

  • Richtig. Ohne Zustimmung/Antrag der Bank keine Abweichung.

    Wäre aber im Hinblick auf seinen Plan auch sinnlos. Es käme der volle Betrag ins Mindestbargebot und nicht nur der valutierende Teil.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Richtig. Ohne Zustimmung/Antrag der Bank keine Abweichung.

    Wäre aber im Hinblick auf seinen Plan auch sinnlos. Es käme der volle Betrag ins Mindestbargebot und nicht nur der valutierende Teil.

    So sieht es aus. Die Bank könnte auch nicht auf einen Kapitalteilbetrag verzichten, ohne dass dies ins Grundbuch eingetragen würde.

    Es gibt kluge Kollegen, die für zulässig halten, dass abweichende Versteigerungsbedingungen dergestalt beantragt werden, dass das Recht weder als bestehen bleibend noch im Barteil berücksichtigt wird. Im Hinblick darauf, dass ein Teilbetrag noch valutiert, wird sich die Bank auf solche Spielchen aber nicht einlassen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!