KFB vor Insolvenzeröffnung erlassen - danach noch raus?

  • Hallo,

    meim KFB wurde am 30.11. erlassen, aber noch nicht rausgeschickt. Am 03.12. wurde Insolvenz und Kostenschuldner eröffnet. Nun fragt die Geschäftsstelle, ob der KFB noch raus soll und an wen?

    Ich würde den nun formlos an alle (Schuldner, Insolvenzverwalter) senden, damit sie wenigstens Kenntnis haben - oder wie seht Ihr es?

    Danke für Eure Antworten!

  • Erst einmal herzlich willkommen im Forum!

    Eine wirksame Zustellung des KFB ist aufgrund der Verfahrensunterbrechung (§ 240 ZPO) nicht mehr möglich (BGH, Beschl. v. 29.03.1990 - III ZB 39/89). Eine formlose Mitteilung an die Beteiligten & den Insolvenzverwalter dürfte zwar nicht schaden, hat aber keine rechtliche Wirkung...

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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