Hallo,
mir wird eine Gesellschafterliste gemäß § 40 Abs. 2 GmbHG vorgelegt, alle erforderlichen Angaben sind enthalten.
Aber: als Zusatz steht, dass die Veränderungen unter auflösenden Bedingungen stehen.
Geht das?
Laut HRP Rn 1102, 8. Auflage, ist es nicht möglich, nicht wirksame Bedingungen oder Befristungen aufzunehmen.
Wie ist es mit der auflösenden Bedingung?!