Geschäftsgebühr

  • Stehe gerade total auf dem Schlauch: wenn der RA nur die 1,3 Geschäftsgebühr gegen seinen eigenen Mandanten einklagt, muss er dann bei der Verfahrensgebühr auch 0,65 abziehen??
    Ist total peinlich, aber irgendwie mache ich mir da grad zuviele Gedanken drüber.
    Und wie ist das, wenn der RA eine Gebühr nach §14, 34 Abs 1 Satz 3 eingeklagt hat( berechnet nach Stundensätzen), muss er da was anrechnen?

  • Zur ersten Frage - auf die VG ist nichts anzurechnen, weil in dieser Angelegenheit gar keine Geschäftsgebühr entstanden ist. Es kann auch keine entstehen, denn die vorgerichtliche Geltendmachung der Vergütung gegenüber dem eigenen Auftraggeber gehört für den RA zum Mandat.

    Falls sich die zweite Frage immer noch auf die VG der Gebührenklage bezieht, dann gilt auch hier das oben gesagte.

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