Stehe gerade total auf dem Schlauch: wenn der RA nur die 1,3 Geschäftsgebühr gegen seinen eigenen Mandanten einklagt, muss er dann bei der Verfahrensgebühr auch 0,65 abziehen??
Ist total peinlich, aber irgendwie mache ich mir da grad zuviele Gedanken drüber.
Und wie ist das, wenn der RA eine Gebühr nach §14, 34 Abs 1 Satz 3 eingeklagt hat( berechnet nach Stundensätzen), muss er da was anrechnen?
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