Liebe Mitstreiter,
ich habe eine unversicherte Brandruine in der VErsteigerung.
Die Stadt sieht keinen Handlungsbedarf, ein Sondersachverständiger (Statiker) sieht sehr wohl eine Geahr und hat den Rückbau empfohlen. Das Gutachten wurde auch der Stadt vorgelegt, diese beharrt auf Ihrer Einschätzung der Lage.
Die betreribende Gläubigerin beantragt nunmehr die Bestellung eines Sequesters gem. § 25 ZVG um die nach Auffassung des Statikers einsturzgefährdeten Gebäudeteile abreißen zu lassen.
Was tun sprach das Huhn ?
Aufgrund der Mitteilung der Stadt - welche keinen Handlungsbedarf sieht - vermag ich kein Fehlverhalten des Schuldners erkennen, ist ein Rückbau des Objekts eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung ? § 25 ZVG ist eindeutig auf Erhalt und Sicherung des Objekts ausgelegt.
Wie seht Ihr das ?